ErwGr. 1

REG_2021_523 · zur Einrichtung des Programms „InvestEU“ und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017

Die COVID-19-Pandemie ist ein großer Schock für die Volkswirtschaften der Welt und der Union und hat erhebliche soziale und wirtschaftliche Auswirkungen auf sämtliche Mitgliedstaaten und Regionen. Aufgrund der erforderlichen Eindämmungsmaßnahmen ging die Wirtschaftstätigkeit in der Union erheblich zurück. Es wird davon ausgegangen, dass das BIP der Union im Jahr 2020 um rund 7,4 % und damit weitaus stärker als während der Finanzkrise im Jahr 2009 zurückgeht. Die Investitionstätigkeit ist erheblich zurückgegangen. Schwachstellen, etwa die übermäßige Abhängigkeit von nicht diversifizierten externen Bezugsquellen und das Fehlen kritischer Infrastruktur, müssen, insbesondere im Hinblick auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Kleinstunternehmen, angegangen werden, um die Wirksamkeit der von der Union ergriffenen Notfallmaßnahmen sowie die Widerstandsfähigkeit der gesamten Wirtschaft zu verbessern und gleichzeitig ihre Offenheit für Wettbewerb und Handel im Einklang mit den geltenden Regeln zu wahren, indem beispielsweise strategische Wertschöpfungsketten diversifiziert und gestärkt werden. Vor der Pandemie war zwar eine Erholung des Verhältnisses der Investitionen zum BIP in der Union zu beobachten, doch blieb sie hinter den an einen kräftigen Aufschwung geknüpften Erwartungen zurück und reichte nicht aus, um den im Anschluss an die Krise von 2009 über Jahre gebildeten Investitionsstau abzubauen. Insbesondere werden das derzeitige Investitionsniveau und die Investitionsprognosen nicht ausreichen, um den Bedarf der Union an strukturellen Investitionen zur Wiederankurbelung und Stützung eines langfristigen Wachstums vor dem Hintergrund technologischen Wandels und globaler Wettbewerbsfähigkeit, unter anderem in den Bereichen Innovation, Kompetenzen, Infrastruktur und KMU zu decken, und sie werden nicht ausreichen, um auf zentrale gesellschaftliche Herausforderungen wie Nachhaltigkeit und Bevölkerungsalterung zu reagieren. Mit Blick auf die Verwirklichung der politischen Ziele der Union und die Stützung einer raschen, nachhaltigen, integrativen, dauerhaften und gesunden wirtschaftlichen Erholung ist daher Unterstützung erforderlich, um Marktversagen und suboptimalen Investitionsbedingungen entgegenzuwirken und den Investitionsrückstand in bestimmten Wirtschaftszweigen zu verringern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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