ErwGr. 4

REG_2021_56 · zur Festlegung von Bewirtschaftungs-, Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Bereich des Interamerikanischen Übereinkommes für tropischen Thunfisch und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 520/2007 des Rates

Die Interamerikanischen Kommission für Tropischen Thunfisch (IATTC) ist befugt, Beschlüsse (im Folgenden „Entschließungen“) zu fassen, um die langfristige Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Bereich des Antigua-Übereinkommens zu gewährleisten. Entschließungen sind für die Vertragsparteien verbindlich. Entschließungen sind in erster Linie an die Vertragsparteien des Antigua-Übereinkommens gerichtet, enthalten jedoch auch Verpflichtungen für private Betreiber (z. B. Schiffskapitäne). Entschließungen treten 45 Tage nach ihrer Verabschiedung in Kraft und müssen für die Union so schnell wie möglich in Unionsrecht umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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