ErwGr. 59

REG_2021_690 · zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014 und (EU) Nr. 652/2014

Angesichts seines horizontalen Charakters unterliegt der Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 spezifischen Anforderungen, insbesondere denjenigen der genannten Verordnung, in Bezug auf die Einhaltung der statistischen Grundsätze sowie die Funktionsweise des Europäischen Statistischen Systems und seiner Verwaltung, einschließlich der Rolle und der Aufgaben des Ausschusses für das Europäische Statistische System und der Kommission (Eurostat) und der Einrichtung und Umsetzung der Programmplanung für die statistischen Tätigkeiten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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