Anhang II – INDIKATOREN

REG_2021_692 · zur Einrichtung des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1381/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 390/2014 des Rates

Das Programm wird anhand mehrerer Indikatoren, mit denen gemessen wird, inwieweit sein allgemeines Ziel und seine spezifischen Ziele verwirklicht wurden, überwacht, wobei die Verwaltungslasten und -kosten möglichst gering gehalten werden. Zu diesem Zweck werden Angaben zu folgenden Indikatoren erhoben:
1.Anzahl der Personen, die erreicht werden durch a) Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen; b) Maßnahmen im Bereich gegenseitiges Lernen und Austausch bewährter Verfahren; c) Sensibilisierungs-, Informations- und Verbreitungsmaßnahmen;
a)Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen;
b)Maßnahmen im Bereich gegenseitiges Lernen und Austausch bewährter Verfahren;
c)Sensibilisierungs-, Informations- und Verbreitungsmaßnahmen;
2.Anzahl der Organisationen der Zivilgesellschaft, die durch Maßnahmen zur Unterstützung und zum Aufbau von Kapazitäten erreicht wurden;
3.Zahl der transnationalen Netzwerke und Initiativen, die sich infolge der Tätigkeiten im Rahmen des Programms auf das europäische Geschichtsbewusstsein und das europäische Kulturerbe konzentrieren.
Die einzelnen Angaben sind, soweit möglich, nach Geschlecht aufzuschlüsseln. Die Zwischenevaluierung und die abschließende Evaluierung des Programms konzentrieren sich auf die einzelnen Aktionsbereiche und Tätigkeiten und umfassen den Gleichstellungsaspekt und eine Bewertung der Auswirkungen auf die Geschlechtergleichstellung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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