REG_2021_694 · zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/2240
Eine zentrale Rolle bei der Durchführung des Programms sollte den Europäischen Digitalen Innovationszentren zukommen, die die breite Einführung fortgeschrittener digitaler Technologien durch die Industrie — insbesondere durch KMU und durch andere Einrichtungen mit bis zu 3 000 Beschäftigten (Midcap-Unternehmen) —, durch öffentliche Organisationen und durch die Wissenschaft anregen sollten. Zur Verdeutlichung der Unterscheidung zwischen digitalen Innovationszentren, die die Förderfähigkeitskriterien des Programms erfüllen, und digitalen Innovationszentren, die infolge der Mitteilung der Kommission vom 19. April 2016 mit dem Titel „Digitalisierung der europäischen Industrie — Die Chancen des digitalen Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen“ eingerichtet und aus anderen Quellen finanziert werden, sollten die im Rahmen des Programms finanzierten Zentren als Europäische Digitale Innovationszentren bezeichnet werden. Die Europäischen Digitalen Innovationszentren sollten als Zugangspunkte zu den neuesten digitalen Kapazitäten dienen, darunter Hochleistungsrechnen, KI und Cybersicherheit, sowie zu weiteren bestehenden innovativen Technologien wie Schlüsseltechnologien, die auch in „FabLabs“ oder „CityLabs“ verfügbar sind. Europäische Digitale Innovationszentren sollten als zentrale Anlaufstellen für den Zugang zu erprobten und bewährten Technologien dienen und offene Innovation fördern. Auch im Bereich der fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen sollten sie Unterstützung leisten, beispielsweise durch die Koordinierung mit Bildungseinrichtungen, um kurzfristige Schulungen für Arbeitnehmer und Praktika für Studierende anzubieten. Das Netz Europäischer Digitaler Innovationszentren sollte europaweit eine breite geografische Abdeckung sicherstellen und zur Beteiligung der Gebiete in äußerster Randlage am digitalen Binnenmarkt beitragen.
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