ErwGr. 32

REG_2021_694 · zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/2240

Algorithmenbibliotheken können eine breite Palette von Algorithmen abdecken, darunter einfache Lösungen wie Klassifizierungsalgorithmen, neuronale Netzwerkalgorithmen und Planungs- oder Logikalgorithmen. Sie können auch komplexere Lösungen abdecken, wie Spracherkennungsalgorithmen, Navigationsalgorithmen, die in autonome Geräte wie Drohnen oder autonome Fahrzeuge integriert sind, und KI-Algorithmen, die in Roboter integriert sind und es diesen ermöglichen, mit ihrer Umgebung zu interagieren und sich an sie anzupassen. Algorithmenbibliotheken sollten zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen für alle leicht zugänglich sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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