ErwGr. 19

REG_2021_695 · zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013

Mit dem Programm sollten alle Phasen der FuI — insbesondere im Rahmen von Verbundprojekten — unterstützt werden sowie gegebenenfalls bei Missionen und europäischen Partnerschaften. Die Grundlagenforschung ist ein wesentliches Mittel und eine wichtige Voraussetzung für die Steigerung der Fähigkeit der Union, die besten Wissenschaftler zu gewinnen und damit zu einem globalen Exzellenzzentrum zu werden. Es sollte für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Grundlagenforschung und angewandter Forschung im Programm gesorgt werden. In Verbindung mit Innovationen wird dieses ausgewogene Verhältnis die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Union sowie Wachstum und Beschäftigung fördern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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