REG_2021_695 · zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013
In der Mitteilung der Kommission vom 11. Januar 2018 mit dem Titel „Zwischenbewertung von Horizont 2020: Maximierung der Wirkung der EU-Unterstützung für Forschung und Innovation“, in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Juni 2017 zur Bewertung der Umsetzung von Horizont 2020 im Hinblick auf seine Zwischenbewertung und den Vorschlag für das Neunte Rahmenprogramm (8) und in den Schlussfolgerungen des Rates vom 1. Dezember 2017 mit dem Titel „Von der Zwischenbewertung von Horizont 2020 zum Neunten Rahmenprogramm“ wurde eine Reihe von Empfehlungen für das Programm ausgesprochen, einschließlich der Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse. Diese Empfehlungen bauen auf den Erfahrungen aus Horizont 2020 sowie auf den Beiträgen der Unionsorgane und der Interessenträger auf. Diese Empfehlungen schließen den Vorschlag von folgenden Maßnahmen ein: den Austausch von Hochqualifizierten zu fördern und die Offenheit von FuI-Netzwerken zu erleichtern; ehrgeiziger zu investieren, um eine kritische Masse zu erreichen und die Wirkung zu maximieren; bahnbrechende Innovationen zu unterstützen; FuI-Investitionen der Union vorrangig in Bereichen mit hohem Mehrwert zu tätigen, insbesondere durch Missionsorientierung, eine umfassende, sachkundige und frühzeitige Bürgerbeteiligung und umfassende Kommunikation; die Finanzierungslandschaft der Union zu rationalisieren, um das FuI-Potenzial einschließlich der Forschungsinfrastrukturen in der gesamten Union umfassend zu nutzen, wie durch die Straffung des Spektrums von europäischen Partnerschaftsinitiativen und Kofinanzierungsplänen; mehr und konkrete Synergien zwischen den verschiedenen Finanzierungsinstrumenten der Union zu entwickeln, insbesondere durch die Überwindung sich nicht ergänzender Interventionslogiken und der Komplexität der verschiedenen Fördermaßnahmen und anderen Verordnungen und auch mit dem Ziel, zur Mobilisierung des unzureichend genutzten FuI-Potenzials in der gesamten Union beizutragen; die internationale Zusammenarbeit zu stärken und sich in Bezug auf die Beteiligung von Drittländern offener zu zeigen; und auf der Grundlage der bei der Durchführung von Horizont 2020 gesammelten Erfahrungen weitere Vereinfachungen vorzunehmen.
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