ErwGr. 102

REG_2021_696 · zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU

Satellitenverbindungen sind eine endliche Ressource, der durch die Kapazität, die Frequenz und das geografische Abdeckungsgebiet der Satelliten Grenzen gesetzt sind. Damit GOVSATCOM kosteneffizient ist und Größenvorteile nutzen kann, muss das Verhältnis zwischen der Nachfrage durch GOVSATCOM-Nutzer und dem im Rahmen von Verträgen bereitstehenden Angebot an GOVSATCOM-Kapazitäten und -Diensten optimiert werden. Da sich sowohl die Nachfrage als auch das potenzielle Angebot im Laufe der Zeit ändern, müssen GOVSATCOM-Dienste ständig überwacht und flexibel angepasst werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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