ErwGr. 3

REG_2021_768 · zur Festlegung von Durchführungsmaßnahmen für das Eigenmittelsystem der Europäischen Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 608/2014

Um einen ausgeglichenen Haushalt zu gewährleisten, sollten am Ende des Haushaltsjahres verbleibende Einnahmenüberschüsse der Union auf das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Hierzu sollte der zu übertragende Saldo bestimmt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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