ErwGr. 1

REG_2021_770 · zur Berechnung der auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierenden Eigenmittel, zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung dieser Eigenmittel, der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel sowie bestimmter Aspekte der auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Eigenmittel

Da die Union über die in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates (3) vorgesehenen, auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierenden Eigenmittel (im Folgenden „auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierende Eigenmittel“) unter den für sie bestmöglichen Bedingungen verfügen muss, sind die Vorschriften festzulegen, nach denen die Mitgliedstaaten diese Eigenmittel der Kommission zur Verfügung stellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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