ErwGr. 5

REG_2021_770 · zur Berechnung der auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierenden Eigenmittel, zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung dieser Eigenmittel, der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel sowie bestimmter Aspekte der auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Eigenmittel

Die Festlegung des geltenden einheitlichen Abrufsatzes für die Eigenmittel auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens (BNE) gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 (im Folgenden „BNE-Eigenmittel“) sollte vorgenommen werden, nachdem alle anderen Einnahmen aus den Eigenmitteln nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a, b und c jenes Beschlusses und aus den finanziellen Beiträgen zu den ergänzenden Programmen auf dem Gebiet der Forschung und technologischen Entwicklung sowie sonstige Einnahmen addiert wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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