ErwGr. 1

REG_2021_774 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern in Bezug auf den Inhalt elektronischer Verzeichnisse

Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 des Rates (3) legt fest, dass die Mitgliedstaaten elektronische Verzeichnisse der Zulassungen von Wirtschaftsbeteiligten und Steuerlagern zu führen haben, die verbrauchsteuerpflichtige Waren im Rahmen eines Verfahrens der Steueraussetzung befördern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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