Art. 13 – Leitaktion 2 Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen

REG_2021_817 · zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013

Im Sportbereich unterstützt das Programm die folgenden Maßnahmen im Rahmen der Leitaktion 2:
a)Kooperationspartnerschaften für den Austausch von Verfahren, einschließlich kleinerer Partnerschaften, um einen breiteren und inklusiveren Zugang zum Programm zu gewähren;
b)gemeinnützige Sportveranstaltungen, die zur weiteren Entwicklung der europäischen Dimension des Sports und zur Förderung von Themen, die für den Breitensport von Bedeutung sind, beitragen sollen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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