Das Programm sollte die vorhandenen Möglichkeiten der Lernmobilität ausbauen, vor allem in den Bereichen, in denen das Programm die größten Effizienzgewinne erzielen könnte, um so die Reichweite dieser Möglichkeiten zu vergrößern und die hohe ungedeckte Nachfrage zu bedienen. Dies sollte insbesondere durch Ausbau und Erleichterung der Lernmobilität für Hochschulstudierende, Schüler, Lernende in der Erwachsenenbildung und Lernende in der beruflichen Bildung — wie Lehrlinge und Praktikanten —, auch zu Zwecken der Fortbildung und Umschulung, geschehen. Vor Kurzem graduierte Hochschulabsolventen und Personen, die vor Kurzem eine Qualifikation im Bereich der beruflichen Bildung erworben haben, sollten an Lernmobilität teilnehmen können. Die Teilnahme von vor Kurzem graduierten Hochschulabsolventen an Lernmobilität sollte auf objektiven Kriterien beruhen, und Gleichbehandlung sollte gewährleistet werden. Die Lernmobilitätsmöglichkeiten für junge Menschen, die an nichtformalen Lernaktivitäten teilnehmen, sollten ebenfalls ausgeweitet werden, damit sie mehr junge Menschen erreichen. Auch die Lernmobilität von Personal in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport sollte angesichts ihrer großen Hebelwirkung gestärkt werden. Lernmobilitätsmöglichkeiten sollten verschiedene Formen annehmen können, einschließlich Praktika, Lehrlingsausbildungen, Jugendaustausch- und Schulaustauschprogramme, Lehrtätigkeiten und der Teilnahme an einer Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung, und sie sollten auf dem spezifischen Bedarf der verschiedenen Sektoren beruhen. Das Programm sollte für mehr Qualität bei Lernmobilität sorgen, einschließlich Qualität im Sinne der Grundsätze, die in der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 (11) und den Empfehlungen des Rates vom 28. Juni 2011 (12), 20. Dezember 2012 (13), 15. März 2018 (14), 26. November 2018 (15) und 24. November 2020 (16) genannt werden.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024
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