ErwGr. 35

REG_2021_817 · zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013

Das Programm sollte im Einklang mit einschlägigen Rahmen und Instrumenten der Union dazu beitragen, die Transparenz und die Anerkennung von Kompetenzen, Fertigkeiten und Qualifikationen sowie die Übertragung von Leistungspunkten oder Einheiten von Lernergebnissen zu erleichtern, um die Qualitätskontrolle zu fördern und die Validierung nichtformalen und informellen Lernens, das Kompetenzmanagement und entsprechende Beratung zu unterstützen. Daher sollte das Programm auch nationale und unionsweite Kontaktstellen und Netzwerke unterstützen, die den europaweiten Austausch und die Entwicklung flexibler Lernpfade zwischen unterschiedlichen Sektoren der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Jugendarbeit sowie zwischen formalen und nichtformalen Lernumgebungen ermöglichen. Auch der Bologna-Prozess sollte mit dem Programm unterstützt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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