Art. 24 – Ausschussverfahren

REG_2021_818 · zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013

(1)Die Kommission wird von einem Ausschuss (Ausschuss „Kreatives Europa“) unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
(2)Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
(3)Der Ausschuss „Kreatives Europa“ kann in spezifischen Zusammensetzungen tagen, um konkrete Fragen in Bezug auf die individuellen Aktionsbereiche des Programms zu behandeln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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