ErwGr. 12

REG_2021_818 · zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013

Mit dem Programm sollten Maßnahmen und Tätigkeiten mit einem europäischen Mehrwert unterstützt werden, die regionale, nationale, internationale und andere Programme und Strategien der Union ergänzen, sich für die Bürgerinnen und Bürger Europas positiv auswirken und die Entwicklung und Förderung der länderübergreifenden Zusammenarbeit und des länderübergreifenden Austauschs innerhalb des Kultur- und Kreativsektors fördern. Durch solche Maßnahmen und Tätigkeiten trägt das Programm zur Festigung der europäischen Identität und der europäischen Werte bei und fördert die kulturelle und sprachliche Vielfalt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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