ErwGr. 10

REG_2021_819 · über das Europäische Innovations- und Technologieinstitut

Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/695 sollten die Tätigkeiten des EIT langfristigen strategischen Herausforderungen gewidmet sein, insbesondere in trans- und interdisziplinären Bereichen, einschließlich der Entwicklung innovativer nicht-technologischer Lösungen als notwendige Ergänzung zu technologieorientierten Innovationsaktivitäten. Dabei sollte das EIT den regelmäßigen Dialog mit der Zivilgesellschaft sowie Forschungseinrichtungen, Innovationszentren, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Hochschuleinrichtungen und Industrievertretern fördern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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