ErwGr. 28

REG_2021_819 · über das Europäische Innovations- und Technologieinstitut

Seit seiner Gründung profitiert das EIT vom Fachwissen seiner Mitarbeiter. Aufgrund des geltenden Rechtsrahmens gemäß der Verordnung (EG) Nr. 294/2008 sind einige der Verträge der Mitarbeiter jedoch ohne Verlängerungsmöglichkeit ausgelaufen. Um eine solche Situation in Zukunft zu vermeiden und angesichts der Bedeutung von Fachwissen für den Erfolg der Tätigkeiten des EIT liegt es im besten Interesse des EIT, innerhalb des geltenden Rechtsrahmens alle Anstrengungen zu unternehmen, um qualifiziertes Personal anzuziehen und zu halten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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