ErwGr. 19

REG_2021_887 · zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit und des Netzwerks nationaler Koordinierungszentren

Soweit das für den Auftrag, die Ziele und die Aufgaben des Kompetenzzentrums von Bedeutung ist, sollten das Kompetenzzentrum und die Gemeinschaft zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Union und hoher Cybersicherheitsnormen auf internationaler Ebene einen Austausch mit der internationalen Gemeinschaft über Entwicklungen im Bereich Cybersicherheit, einschließlich Produkte und Verfahren, und im Bereich Normen und technische Normen, anstreben. Zu den einschlägigen technischen Normen könnte für die Zwecke dieser Verordnung auch die Erstellung von Referenzimplementierungen gehören, einschließlich Implementierungen, die im Rahmen von auf offenen Standards beruhenden Lizenzen veröffentlicht wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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