ErwGr. 24

REG_2021_887 · zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit und des Netzwerks nationaler Koordinierungszentren

Infolge des Beitrags der Union muss der Zugang zu den Ergebnissen der Tätigkeiten des Kompetenzzentrums und den Projekten so offen wie möglich und so beschränkt wie nötig gestaltet werden und eine Wiederverwendung hat möglich zu sein, soweit das angemessen ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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