ErwGr. 31

REG_2021_887 · zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit und des Netzwerks nationaler Koordinierungszentren

Da Cyberbedrohungen und Cybersicherheit von schnellen Veränderungen gekennzeichnet sind, muss die Union in der Lage sein, sich schnell und kontinuierlich an neue Entwicklungen in diesem Bereich anzupassen. Daher sollten das Kompetenzzentrum, das Netzwerk und die Gemeinschaft hinreichend flexibel sein, damit die erforderliche Fähigkeit, auf solche Entwicklungen zu reagieren, vorhanden ist. Sie sollten Projekte unterstützen, mit denen Einrichtungen ermöglicht wird, ihre Fähigkeiten stetig auszubauen und damit sowohl die eigene Abwehrfähigkeit als auch die der Union zu stärken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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