ErwGr. 6

REG_2021_887 · zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit und des Netzwerks nationaler Koordinierungszentren

Schwere Störungen von Netz- und Informationssystemen können einzelne Mitgliedstaaten und die Union als Ganzes beeinträchtigen. Daher ist für die Gesellschaft ebenso wie für die Wirtschaft ein hohes Maß an Sicherheit bei Netz- und Informationssystemen in der gesamten Union unerlässlich. Derzeit ist die Union von nichteuropäischen Cybersicherheitsanbietern abhängig. Es liegt jedoch im strategischen Interesse der Union, dass sie sicherstellt, dass wesentliche Forschungs- und Technologiekapazitäten im Bereich der Cybersicherheit gewahrt und weiterentwickelt werden, um die Netz- und Informationssysteme von Bürgern und Unternehmen und insbesondere kritische Netz- und Informationssysteme zu sichern, und dass sie zentrale Cybersicherheitsdienste bereitstellt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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