ErwGr. 8

REG_2021_888 · zur Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2018/1475 und (EU) Nr. 375/2014

In ihrer Mitteilung vom 7. Dezember 2016 mit dem Titel „Ein Europäisches Solidaritätskorps“ betonte die Kommission, dass die Grundfesten für Solidaritätsarbeit in ganz Europa gestärkt werden müssen, junge Menschen mehr und bessere Gelegenheiten für solidarische Tätigkeiten in einer breiten Palette an Bereichen erhalten und nationale, regionale und lokale Akteure bei ihren Anstrengungen zur Bewältigung der unterschiedlichsten Herausforderungen und Krisen unterstützt werden sollten. Mit dieser Mitteilung wurde die erste Phase des Europäischen Solidaritätskorps eingeleitet, in der Mittel aus verschiedenen Unionsprogrammen mobilisiert wurden, um Freiwilligentätigkeiten, Praktika oder Arbeitsplätze für junge Menschen in der gesamten Union anzubieten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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