ErwGr. 4

REG_2021_943 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/534 über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen (EZB/2021/24)

Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit ist es erforderlich sicherzustellen, dass die Änderungen der Bezugnahmen ab demselben Datum wie dem der Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 Anwendung finden. Die vorliegende Verordnung sollte daher ab dem 28. Juni 2021 — dem Datum der Anwendung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 — Anwendung finden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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