ErwGr. 1

REG_2021_947 · zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates

Das allgemeine Ziel des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt (im Folgenden „Instrument“), eines Programms im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens, sollte darin bestehen, die Werte, Grundsätze und grundlegenden Interessen der Union weltweit zu schützen und zu fördern, um die Ziele und Grundsätze des auswärtigen Handelns der Union, wie sie in Artikel 3 Absatz 5 und den Artikeln 8 und 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) niedergelegt sind, zu verfolgen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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