ErwGr. 10

REG_2021_947 · zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates

Der globale Handlungskontext ist gekennzeichnet durch die Bemühungen um eine regel- und wertebasierte Weltordnung, deren Grundprinzip der Multilateralismus ist und in deren Mittelpunkt die Vereinten Nationen stehen. Die Agenda 2030 bildet zusammen mit dem im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossene Übereinkommen von Paris (18) (im Folgenden „Übereinkommen von Paris“) und der Aktionsagenda von Addis Abeba der dritten Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung (im Folgenden „Aktionsagenda von Addis Abeba“) die Reaktion der internationalen Gemeinschaft auf die globalen Herausforderungen und Tendenzen in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung. Die Agenda 2030, in deren Mittelpunkt die SDG stehen, ist ein transformativer Rahmen für die Beseitigung der Armut und die Verwirklichung einer weltweit nachhaltigen Entwicklung. Sie hat universelle Geltung und bietet einen umfassenden gemeinsamen Handlungsrahmen, der für die Union, ihre Mitgliedstaaten und ihre Partner maßgeblich ist. Sie berücksichtigt in ausgewogener Weise die wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension der nachhaltigen Entwicklung und trägt dabei den grundlegenden Zusammenhängen zwischen ihren Zielen und Zielvorgaben Rechnung. Die Agenda 2030 zielt darauf ab, niemanden zurückzulassen und diejenigen, die am weitesten zurückliegen, zuerst zu erreichen. Die Umsetzung der Agenda 2030 würde eng mit den anderen einschlägigen internationalen Verpflichtungen der Union abgestimmt. Die im Rahmen dieses Instruments unterstützten Maßnahmen sollten von den Grundsätzen und Zielen der Agenda 2030, des Übereinkommens von Paris und der Aktionsagenda von Addis Abeba geleitet sein und zur Verwirklichung der SDG beitragen. Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Zusammenhänge zwischen den SDG sowie auf integrierte Maßnahmen gelegt werden, mit denen sich positive Nebeneffekte und in kohärenter Weise mehrere Ziele zugleich erreichen lassen, ohne andere Ziele zu gefährden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 10 REG_2021_947 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 10 REG_2021_947 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.