ErwGr. 43

REG_2021_947 · zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates

EU-Wahlbeobachtungsmissionen sollten im Kontext der Zusammenarbeit und des politischen Dialogs der Union mit ihren Partnerländern dazu beitragen, die Transparenz der Wahlprozesse zu erhöhen und das Vertrauen in diese Prozesse zu stärken, sowie eine faktengestützte Bewertung der Wahlen und Empfehlungen für weitere Verbesserungen liefern. Ein Richtwert von höchstens 25 % der ursprünglich für das thematische Programm „Menschenrechte und Demokratie“ vorgesehenen Mittel sollte für die Finanzierung von EU-Wahlbeobachtungsmissionen aufgewendet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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