ErwGr. 76

REG_2021_947 · zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates

Um im Rahmen der Zusammenarbeit die Eigenverantwortung der Partnerländer für ihre Entwicklungsprozesse und die Nachhaltigkeit der Außenhilfe zu stärken, sollte die Union bei allen Aspekten des Projektzyklus gegebenenfalls den Rückgriff auf die Institutionen, Kapazitäten und Fachkenntnisse sowie Systeme und Verfahren der Partnerländer fördern, wobei die umfassende Einbeziehung von lokalen Gebietskörperschaften und der Zivilgesellschaft sicherzustellen ist. Die Union sollte für potenzielle Begünstigte von Unionsmitteln Informationen und Schulungen zur Beantragung von Unionsmitteln zur Verfügung stellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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