ErwGr. 8

REG_2021_948 · zur Schaffung des Europäischen Instruments für die internationale Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit in Ergänzung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt auf der Grundlage des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, und zur Aufhebung der Verordnung (Euratom) Nr. 237/2014

Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des am 17. Juni 1994 angenommenen Übereinkommens über nukleare Sicherheit und des am 5. September 1997 angenommenen Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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