ErwGr. 5

REG_2022_1037 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf die Verwendung von Glykolipiden als Konservierungsstoff in Getränken

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) hat die Sicherheit der vorgeschlagenen Verwendung von Glykolipiden als Lebensmittelzusatzstoff bewertet. In dem am 4. Mai 2021 angenommenen Gutachten der Behörde (4) wurde eine annehmbare tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake, ADI) von 10 mg/kg Körpergewicht pro Tag festgelegt. Die Behörde stellte fest, dass die höchste geschätzte Exposition von 3,1 mg/kg Körpergewicht pro Tag bei Kleinkindern innerhalb der festgelegten ADI liegt, und kam zu dem Schluss, dass die Exposition gegenüber Glykolipiden kein Sicherheitsrisiko hinsichtlich der vom Antragsteller vorgeschlagenen Verwendungen und Verwendungsmengen darstellt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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