ErwGr. 3

REG_2022_1038 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Polyvinylpyrrolidon (E 1201) in Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke in Form von Komprimaten und überzogenen Tabletten

Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist Polyvinylpyrrolidon (E 1201) für die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff in Tafelsüßen in Tablettenform sowie in Nahrungsergänzungsmitteln in fester Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder, zugelassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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