ErwGr. 2

REG_2022_1176 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung bestimmter UV-Filter in kosmetischen Mitteln

Angesichts von Bedenken hinsichtlich der potenziell endokrinschädigenden Eigenschaften von Benzophenon-3 und Octocrilen bei Ihrer Verwendung als UV-Filter in kosmetischen Mitteln wurde 2019 ein Aufruf zur Vorlage von Daten veröffentlicht. Die Interessenträger legten wissenschaftliche Nachweise vor, um die Sicherheit von Benzophenon-3 und Octocrilen als UV-Filter in kosmetischen Mitteln nachzuweisen. Die Kommission beauftragte den Wissenschaftlichen Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) mit der Durchführung einer Sicherheitsbewertung beider Stoffe auf der Grundlage der vorgelegten Informationen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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