ErwGr. 4

REG_2022_1190 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1862 in Bezug auf die Eingabe von Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen im Interesse der Union in das Schengener Informationssystem (SIS)

Angesichts des globalen Charakters von schwerer Kriminalität und Terrorismus gewinnen die Informationen, die Drittstaaten und internationale Organisationen über Personen, die schwere Kriminalität und Terrorismus begehen, und über Personen, die der schweren Kriminalität und des Terrorismus und verdächtigt werden, erhalten, zunehmend an Bedeutung für die innere Sicherheit der Union. Ein Teil dieser Informationen wird — insbesondere, wenn es sich bei der betreffenden Person um einen Drittstaatsangehörigen handelt — nur an Europol übermittelt, die die Informationen verarbeitet und die Ergebnisse ihrer Analysen an die Mitgliedstaaten weiterleitet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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