ErwGr. 5

REG_2022_1264 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Fludioxonil in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Die Behörde gelangte zu dem Schluss, dass sämtliche Anforderungen in Bezug auf die Vollständigkeit der Daten erfüllt sind und die vom Antragsteller gewünschten Änderungen der RHG im Hinblick auf die Verbrauchersicherheit, basierend auf einer Bewertung der Verbraucherexposition für 27 spezifische europäische Verbrauchergruppen, akzeptiert werden können. Dabei hat die Behörde die neuesten Erkenntnisse über die toxikologischen Eigenschaften des Stoffes berücksichtigt. Im Hinblick auf die lebenslange Exposition gegenüber dem Stoff durch den Verzehr aller Lebensmittelerzeugnisse, die ihn enthalten können, wurde nachgewiesen, dass kein Risiko einer Überschreitung der zulässigen täglichen Aufnahme besteht. Des Weiteren kam die Behörde zu dem Schluss, dass wegen der geringen akuten Toxizität des Wirkstoffs keine akute Referenzdosis festgelegt werden muss.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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