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REG_2022_1278 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 hinsichtlich spezifischer Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine auf die Fangtätigkeiten und zur Abfederung der Folgen der durch diesen Angriffskrieg verursachten Marktstörungen für die Lieferkette von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen

Der seit dem 24. Februar 2022 andauernde Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wirkt sich auf Marktteilnehmer im Fischerei- und Aquakultursektor in der Union aus. Die Unterbrechung der Handelsströme mit wichtigen Rohstoffen für den Fischerei- und Aquakultursektor aus Russland und der Ukraine hat den Preisanstieg bei wichtigen Betriebsmitteln wie Energie und Rohstoffen plötzlich weiter verschärft. Auch der Handel zwischen der Ukraine und der Union wird durch den Mangel an Transportmöglichkeiten stark beeinträchtigt, da ukrainische Flughäfen infolge russischer Angriffe nicht mehr genutzt werden können und alle gewerblichen Schifffahrtsdienste in ukrainischen Häfen ausgesetzt wurden. Die gegenwärtige Krise dürfte schwerwiegende Auswirkungen auf die Versorgung der Union mit Getreide, Pflanzenölen und Weißfischen aus Russland und der Ukraine haben, was zu Knappheit bei wichtigen Rohstoffen und einem erheblichen Anstieg der Preise für Fischfutter führt. Ein Teil der Unionsflotte hat die Fischerei eingestellt, da sich die steigenden Kosten für Betriebsmittel, z. B. die explodierenden Energiepreise, nicht mehr ausgleichen lassen und die Rentabilität der Fischerei zurückgegangen ist. Die Verknappung von Rohstoffen in Kombination mit den Kostensteigerungen machen sich auch in der Fischzucht und der Fischverarbeitung bemerkbar. So kommt es zu erheblichen Marktstörungen, die durch wesentliche Kostensteigerungen und Störungen des Handels verursacht werden und wirksame und effiziente Maßnahmen erfordern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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