ErwGr. 4

REG_2022_132 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Energiestatistik hinsichtlich der Durchführung von Aktualisierungen für die jährlichen, monatlichen und monatlich zu übermittelnden kurzfristigen Energiestatistiken

Die Kommission hat mehrere Aspekte der jährlichen und der monatlich zu übermittelnden kurzfristigen Energiestatistiken ermittelt, die aktualisiert werden müssen. Sie betreffen insbesondere eine genauere Aufschlüsselung der Statistiken über den energetischen Endverbrauch im Dienstleistungs- und Verkehrssektor, neue Energieträger wie Wasserstoff, neue Daten zur Stromerzeugung und -speicherung, detailliertere Daten zu erneuerbaren Energiequellen, neue geschätzte Daten zur frühen Erstellung von Energiebilanzen und eine bessere Aktualität der jährlichen Datenerhebung. Darüber hinaus werden die Meldepflichten in Bezug auf die monatlich zu übermittelnden kurzfristigen Energiestatistiken für Erdgas, Öl und Mineralölerzeugnisse gestrichen, da nun vollständigere monatliche Daten mit verbesserter Aktualität verfügbar sind. Die Kommission hat mit den Mitgliedstaaten mehrere technische Aspekte erörtert und abgestimmt, unter anderem den Anwendungsbereich, die Machbarkeit, die Produktionskosten, die Vertraulichkeit und die Meldepflichten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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