ErwGr. 3

REG_2022_1346 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von 1,4-Dimethylnaphthalin, 8-Hydroxychinolin, Pinoxaden und Valifenalat in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Für 8-Hydroxychinolin legte die Behörde der Kommission und den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG (3) vor. Die Behörde zog den Schluss, dass die vorgenommene Bewertung des Verbraucherrisikos aufgrund fehlender Daten vorläufig ist, und schlug daher vor, alle RHG auf die Bestimmungsgrenze festzusetzen oder bei diesem Wert zu belassen. Da für die Verbraucher kein Risiko besteht, sollten RHG in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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