Anhang VII

REG_2022_1379 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2400 hinsichtlich der Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von mittelschweren und schweren Lastkraftwagen und schweren Bussen sowie der Einbeziehung von Elektrofahrzeugen und anderen neuen Technologien

Anhang VII wird wie folgt geändert:
(1)in Nummer 2 Ziffer 2 erhält der letzte Satz folgende Fassung: „Typischerweise erfolgt die erste Untersetzung über ein Kegelradgetriebe und die zweite über ein höhenversetzt nah an den Rädern angeordnetes Stirnradgetriebe (oder Schraubenradgetriebe).“;
(2)Nummer 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Die Achsgetriebe und alle Lager müssen für die Überprüfung der Achsverluste neu sein, während die Radendlager bereits eingelaufen sein und für mehrere Messungen verwendet werden können.“;
(3)in Nummer 4.1.3 erhält der letzte Satz folgende Fassung: „Wenn verschiedene Gangübersetzungsstufen unter Verwendung ein und desselben Achsgehäuses geprüft werden, muss für jede Einzelmessung des gesamten Achssystems neues Öl eingefüllt werden.“;
(4)in Nummer 4.2.3 Absatz 1 erhält der letzte Satz folgende Fassung: „Bei Prüfanordnungen vom Typ A mit nur einem Prüfstand an der Ausgangsseite muss das frei drehende Ende der Achse drehbar mit dem anderen Ende an der Ausgangsseite verriegelt werden (z.
B. durch eine aktivierte Differenzialsperre oder durch eine andere mechanische Differenzialsperre, die nur für die Messung eingesetzt wird).“;
(5)in Nummer 4.2.3 Absatz 3 erhält der letzte Satz folgende Fassung: „Abbildung 1 zeigt ein Beispiel für eine Prüfanordnung des Typs A mit zwei Prüfständen.“;
(6)in Nummer 4.3.1 Satz 1 wird „ISO/TS“ durch „IATF“ ersetzt;
(7)in Nummer 4.3.2 Ziffer v wird folgender Text angefügt: „[C] (optional)“;
(8)Nummer 4.3.3 erhält folgende Fassung: „4.3.3.
Drehmomentbereich: Der Umfang des zu messenden Kennfelds der Drehmomentverluste ist beschränkt auf: — ein Ausgangsdrehmoment von 10 kNm für schwere Lastkraftwagen und schwere Busse bzw. 2 kNm für mittelschwere Lastkraftwagen — oder ein Eingangsdrehmoment von 5 kNm für schwere Lastkraftwagen und schwere Busse bzw. 1 kNm für mittelschwere Lastkraftwagen; — oder die maximale Motorleistung, die vom Hersteller für eine bestimmte Achse toleriert wird, oder im Falle mehrerer Antriebsachsen die maximale Motorleistung entsprechend der nominalen Leistungsverteilung.“;
„4.3.3.
Drehmomentbereich: Der Umfang des zu messenden Kennfelds der Drehmomentverluste ist beschränkt auf: — ein Ausgangsdrehmoment von 10 kNm für schwere Lastkraftwagen und schwere Busse bzw. 2 kNm für mittelschwere Lastkraftwagen — oder ein Eingangsdrehmoment von 5 kNm für schwere Lastkraftwagen und schwere Busse bzw. 1 kNm für mittelschwere Lastkraftwagen; — oder die maximale Motorleistung, die vom Hersteller für eine bestimmte Achse toleriert wird, oder im Falle mehrerer Antriebsachsen die maximale Motorleistung entsprechend der nominalen Leistungsverteilung.“;
— ein Ausgangsdrehmoment von 10 kNm für schwere Lastkraftwagen und schwere Busse bzw. 2 kNm für mittelschwere Lastkraftwagen
— oder ein Eingangsdrehmoment von 5 kNm für schwere Lastkraftwagen und schwere Busse bzw. 1 kNm für mittelschwere Lastkraftwagen;
— oder die maximale Motorleistung, die vom Hersteller für eine bestimmte Achse toleriert wird, oder im Falle mehrerer Antriebsachsen die maximale Motorleistung entsprechend der nominalen Leistungsverteilung.“;
(9)Nummer 4.3.3.2 erhält folgende Fassung: „4.3.3.2.
Zu messende Ausgangsdrehmomentstufen für schwere Lastkraftwagen und schwere Busse: 250 Nm < : Stufen von 250 NmT < 1 000Nmout 1 000 Nm ≤ : Stufen von 500 NmT ≤ 2 000Nmout 2 000 Nm ≤ : Stufen von 1 000 NmT ≤ 10 000 Nmout : Stufen von 2 000 NmT > 10 000 Nmout Zu messende Ausgangsdrehmomentstufen für mittelschwere Lastkraftwagen: 50 Nm < : Stufen von 50 NmT < 200 Nmout 200 Nm ≤ : Stufen von 100 NmT ≤ 400 Nmout 400 Nm ≤ : Stufen von 200 NmT ≤ 2 000 Nmout : Stufen von 400 Nm“;T > 2 000 Nmout
„4.3.3.2.
Zu messende Ausgangsdrehmomentstufen für schwere Lastkraftwagen und schwere Busse: 250 Nm < : Stufen von 250 NmT < 1 000Nmout 1 000 Nm ≤ : Stufen von 500 NmT ≤ 2 000Nmout 2 000 Nm ≤ : Stufen von 1 000 NmT ≤ 10 000 Nmout : Stufen von 2 000 NmT > 10 000 Nmout Zu messende Ausgangsdrehmomentstufen für mittelschwere Lastkraftwagen: 50 Nm < : Stufen von 50 NmT < 200 Nmout 200 Nm ≤ : Stufen von 100 NmT ≤ 400 Nmout 400 Nm ≤ : Stufen von 200 NmT ≤ 2 000 Nmout : Stufen von 400 Nm“;T > 2 000 Nmout
(10)Nummer 4.3.4.2 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die maximale Raddrehzahl wird für den kleinsten anwendbaren Reifendurchmesser bei einer Fahrzeuggeschwindigkeit von 90 km/h für mittelschwere und schwere Lastkraftwagen und von 110 km/h für schwere Busse berechnet.“;
(11)Nummer 4.3.5 erhält folgende Fassung: „4.3.5.
Zu messende Raddrehzahlstufen Für die Prüfung ist ein Raddrehzahlstufen-Intervall von 50 U/min für schwere Lastkraftwagen und schwere Busse und von 100 U/min für mittelschwere Lastkraftwagen zu verwenden.
Die Messung von Übergangs-Drehzahlstufen ist zulässig.“;
„4.3.5.
Zu messende Raddrehzahlstufen Für die Prüfung ist ein Raddrehzahlstufen-Intervall von 50 U/min für schwere Lastkraftwagen und schwere Busse und von 100 U/min für mittelschwere Lastkraftwagen zu verwenden.
Die Messung von Übergangs-Drehzahlstufen ist zulässig.“;
(12)Nummer 4.4.1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Für jede Drehzahlstufe ist der Drehmomentverlust für die einzelnen Ausgangsdrehmomentstufen beginnend vom niedrigsten Drehmomentwert aufwärts bis zum Maximalwert sowie abwärts bis zum Mindestwert zu messen.“;
(13)Nummer 4.4.2 erhält folgende Fassung: „4.4.2.
Messdauer Die Messdauer für jeden einzelnen Rasterpunkt muss mindestens 5 und höchsten 20 Sekunden betragen.“;
„4.4.2.
Messdauer Die Messdauer für jeden einzelnen Rasterpunkt muss mindestens 5 und höchsten 20 Sekunden betragen.“;
(14)in Nummer 4.4.6 wird die erste Formel in Absatz 2 gestrichen;
(15)in Nummer 4.4.6 wird in der Erläuterung zu „ΔK“ in Absatz 2 „ΔK =15K“ durch „ΔK = 15“ ersetzt;
(16)Nummer 4.4.7 erhält folgende Fassung: „4.4.7.
Bewertung der Gesamtunsicherheit des Drehmomentverlustes Falls die berechneten Unsicherheiten U unter den folgenden Grenzwerten liegen, ist davon auszugehen, dass der gemeldete Drehmomentverlust T,in/out T mit dem gemessenen Drehmomentverlust loss,rep T übereinstimmt.loss U: 7,5 Nm oder 0,25 % des gemessenen Drehmoments, abhängig davon, welcher zulässige Unsicherheitswert höher istT,in Für Prüfanordnungen mit einem Prüfstand an der Ausgangsseite: U: 15 Nm oder 0,25 % des gemessenen Drehmoments, abhängig davon, welcher zulässige Unsicherheitswert höher istT,out Für Prüfanordnungen mit zwei Prüfständen an jeder Ausgangsseite: U: 7,5 Nm oder 0,25 % des gemessenen Drehmoments, abhängig davon, welcher zulässige Unsicherheitswert höher istT,out Falls die berechneten Unsicherheiten höher sind, ist der Teil der berechneten Unsicherheit, der die oben stehenden Grenzwerte überschreitet, zu T für den gemeldeten Drehmomentverlust loss T wie folgt hinzuzurechnen:loss,rep Falls die Grenzwerte von U überschritten werden:T,in T loss,rep = Tloss + ΔUTin ΔU T,in = MIN((UT,in – 0,25 % × Tc) oderr (UT,in – 7,5 Nm)) Falls die Grenzwerte von U überschritten werden:T,out T loss,rep = Tloss + ΔUT,out / igear Für Prüfanordnungen mit einem Prüfstand an der Ausgangsseite: ΔU T,out = MIN((UT,out – 0,25 % × Tc) oder (UT,out – 15 Nm)) Für Prüfanordnungen mit zwei Prüfständen an jeder Ausgangsseite: ΔU T,out_1 = MIN((UT,out_1 – 0,25 % × Tc) oder (UT,out_1 – 7,5Nm)) ΔU T,out_2 = MIN((UT,out_1 – 0,25 % × Tc) oder (UT,out_1 – 7,5Nm)) Dabei gilt: U T,in/out = Unsicherheit der Messung des Eingangs-/Ausgangsdrehmomentverlustes, getrennt für Eingangs- und Ausgangsdrehmoment; [Nm] i gear = Achsübersetzung [-] ΔU T = der Teil der berechneten Unsicherheit, der die angegebenen Grenzwerte überschreitet“;
„4.4.7.
Bewertung der Gesamtunsicherheit des Drehmomentverlustes Falls die berechneten Unsicherheiten U unter den folgenden Grenzwerten liegen, ist davon auszugehen, dass der gemeldete Drehmomentverlust T,in/out T mit dem gemessenen Drehmomentverlust loss,rep T übereinstimmt.loss U: 7,5 Nm oder 0,25 % des gemessenen Drehmoments, abhängig davon, welcher zulässige Unsicherheitswert höher istT,in Für Prüfanordnungen mit einem Prüfstand an der Ausgangsseite: U: 15 Nm oder 0,25 % des gemessenen Drehmoments, abhängig davon, welcher zulässige Unsicherheitswert höher istT,out Für Prüfanordnungen mit zwei Prüfständen an jeder Ausgangsseite: U: 7,5 Nm oder 0,25 % des gemessenen Drehmoments, abhängig davon, welcher zulässige Unsicherheitswert höher istT,out Falls die berechneten Unsicherheiten höher sind, ist der Teil der berechneten Unsicherheit, der die oben stehenden Grenzwerte überschreitet, zu T für den gemeldeten Drehmomentverlust loss T wie folgt hinzuzurechnen:loss,rep Falls die Grenzwerte von U überschritten werden:T,in T loss,rep = Tloss + ΔUTin ΔU T,in = MIN((UT,in – 0,25 % × Tc) oderr (UT,in – 7,5 Nm)) Falls die Grenzwerte von U überschritten werden:T,out T loss,rep = Tloss + ΔUT,out / igear Für Prüfanordnungen mit einem Prüfstand an der Ausgangsseite: ΔU T,out = MIN((UT,out – 0,25 % × Tc) oder (UT,out – 15 Nm)) Für Prüfanordnungen mit zwei Prüfständen an jeder Ausgangsseite: ΔU T,out_1 = MIN((UT,out_1 – 0,25 % × Tc) oder (UT,out_1 – 7,5Nm)) ΔU T,out_2 = MIN((UT,out_1 – 0,25 % × Tc) oder (UT,out_1 – 7,5Nm)) Dabei gilt: U T,in/out = Unsicherheit der Messung des Eingangs-/Ausgangsdrehmomentverlustes, getrennt für Eingangs- und Ausgangsdrehmoment; [Nm] i gear = Achsübersetzung [-] ΔU T = der Teil der berechneten Unsicherheit, der die angegebenen Grenzwerte überschreitet“;
U T,in/out = Unsicherheit der Messung des Eingangs-/Ausgangsdrehmomentverlustes, getrennt für Eingangs- und Ausgangsdrehmoment; [Nm]
i gear = Achsübersetzung [-]
ΔU T = der Teil der berechneten Unsicherheit, der die angegebenen Grenzwerte überschreitet“;
(17)Nummer 4.4.8.2 erhält folgende Fassung: „4.4.8.2.
Für Werte des Ausgangsdrehmomentbereichs unter dem niedrigsten gemessenen Rasterpunkt gemäß Nummer 4.3.3.2 müssen die Drehmomentverlustwerte des niedrigsten gemessenen Rasterpunkts verwendet werden.“;
„4.4.8.2.
Für Werte des Ausgangsdrehmomentbereichs unter dem niedrigsten gemessenen Rasterpunkt gemäß Nummer 4.3.3.2 müssen die Drehmomentverlustwerte des niedrigsten gemessenen Rasterpunkts verwendet werden.“;
(18)in Nummer 5.1 erhält der letzte Satz folgende Fassung: „Die Verfahren zur Überprüfung der Übereinstimmung der für die zertifizierten mit den CO 2-Emissionen und dem Kraftstoffverbrauch zusammenhängenden Eigenschaften müssen mit denen in Artikel 31 der Verordnung (EU) 2018/858 übereinstimmen.“;
(19)in Nummer 6.2.2 Ziffer iii wird folgender Satz angefügt: „Liegt der gewählte Punkt in der Mitte zwischen zwei genehmigten Punkten, so ist der höhere Punkt zu verwenden.“;
(20)in Nummer 6.2.5 erhält der letzte Satz folgende Fassung: „Dies kann vor oder nach dem Einfahrverfahren gemäß Nummer 3.1 oder durch Extrapolation aller Werte des Kennfelds der Drehmomente für jede Drehzahlstufe bis hinunter zu 0 Nm durchgeführt werden.
Die Extrapolation erfolgt linear oder durch ein Polynom zweiter Ordnung, je nachdem, welche Standardabweichung geringer ist.“;
(21)in Nummer 6.3.1 wird folgender Text angefügt: „Bei einer Portalachse mit unterschiedlicher Länge der beiden Ausgangswellen ist auch ein Prüfaufbau mit zwei elektrischen Maschinen und zwei Drehmomentsensoren an jedem Ausgang zulässig.
Dabei werden beide Ausgangswellen synchron in Fahrtrichtung angetrieben.
Das endgültige Schleppdrehmoment ergibt sich aus der Summe der beiden Ausgangsdrehmomente.“;
(22)Nummer 6.4.1 Tabelle 2 erhält folgende Fassung: „ Tabelle 2 Achsenreihe Toleranzen für Achsen, gemessen bei Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion nach Einfahren Vergleich mit Td0 Toleranzen für Achsen, gemessen bei Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion ohne Einfahren Vergleich mit Td0 für i Toleranz Td0_Eingang [Nm] für i Toleranz Td0_Eingang [Nm] für i Toleranz Td0_Eingang [Nm] für i Toleranz Td0_Eingang [Nm] SR ≤ 3 10 > 3 9 > 3 16 > 3 15 SRT ≤ 3 11 > 3 10 > 3 18 > 3 16 SP ≤ 6 11 > 6 10 > 6 18 > 6 16 HR ≤ 7 15 > 7 12 > 7 25 > 7 20 HRT ≤ 7 16 > 7 13 > 7 27 > 7 21 i = Gangübersetzung“;
Achsenreihe Toleranzen für Achsen, gemessen bei Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion nach Einfahren Vergleich mit Td0 Toleranzen für Achsen, gemessen bei Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion ohne Einfahren Vergleich mit Td0
für i Toleranz Td0_Eingang [Nm] für i Toleranz Td0_Eingang [Nm] für i Toleranz Td0_Eingang [Nm] für i Toleranz Td0_Eingang [Nm]
SR ≤ 3 10 > 3 9 > 3 16 > 3 15
SRT ≤ 3 11 > 3 10 > 3 18 > 3 16
SP ≤ 6 11 > 6 10 > 6 18 > 6 16
HR ≤ 7 15 > 7 12 > 7 25 > 7 20
HRT ≤ 7 16 > 7 13 > 7 27 > 7 21
i = Gangübersetzung“;
(23)Anlage 2 Teil 1 Nummer 1.3 erhält folgende Fassung: „1.3.
Achsgehäuse (Zeichnung)“;
„1.3.
Achsgehäuse (Zeichnung)“;
(24)Anlage 2 Teil 1 Nummer 1.5 erhält folgende Fassung: „1.5.
Ölvolumen (Ölvolumina); [cm 3]“;
„1.5.
Ölvolumen (Ölvolumina); [cm 3]“;
(25)Anlage 2 Teil 1 Nummer 1.6 erhält folgende Fassung: „1.6.
Ölstand (Ölstände); [mm]“;
„1.6.
Ölstand (Ölstände); [mm]“;
(26)Anlage 2 Teil 1 Nummer 1.8 erhält folgende Fassung: „1.8.
Lagertyp (Art, Anzahl, Innendurchmesser, Außendurchmesser, Breite und Zeichnung)“;
„1.8.
Lagertyp (Art, Anzahl, Innendurchmesser, Außendurchmesser, Breite und Zeichnung)“;
(27)Anlage 2 Teil 1 Nummer 1.9 erhält folgende Fassung: „1.9.
Dichtungstyp (Hauptdurchmesser, Lippenanzahl); [mm]“;
„1.9.
Dichtungstyp (Hauptdurchmesser, Lippenanzahl); [mm]“;
(28)Anlage 2 Teil 1 Nummer 1.10 erhält folgende Fassung: „1.10.
Radenden (Zeichnung)“;
„1.10.
Radenden (Zeichnung)“;
(29)Anlage 2 Teil 1 Nummer 1.10.1 erhält folgende Fassung: „1.10.1.
Lagertyp (Art, Anzahl, Innendurchmesser, Außendurchmesser, Breite und Zeichnung)“;
„1.10.1.
Lagertyp (Art, Anzahl, Innendurchmesser, Außendurchmesser, Breite und Zeichnung)“;
(30)Anlage 2 Teil 1 Nummer 1.10.2 erhält folgende Fassung: „1.10.2.
Dichtungstyp (Hauptdurchmesser, Lippenanzahl); [mm]“;
„1.10.2.
Dichtungstyp (Hauptdurchmesser, Lippenanzahl); [mm]“;
(31)Anlage 2 Teil 1 Nummer 1.11 erhält folgende Fassung: „1.11.
Anzahl der Planeten-/Zahnradgetriebe für den Differenzialträger“;
„1.11.
Anzahl der Planeten-/Zahnradgetriebe für den Differenzialträger“;
(32)Anlage 2 Teil 1 Nummer 1.12 erhält folgende Fassung: „1.12.
Kleinste Breite des Planeten-/Zahnradgetriebes für den Differenzialträger; [mm]“;
„1.12.
Kleinste Breite des Planeten-/Zahnradgetriebes für den Differenzialträger; [mm]“;
(33)Anlage 3 erhält folgende Fassung: „Anlage 3 Berechnung des Standard-Drehmomentverlusts Die Standard-Drehmomentverluste für Achsen sind in Tabelle 1 aufgeführt.
Die Standardwerte der Tabelle bestehen aus der Summe eines Wertes des allgemeinen konstanten Wirkungsgrads zur Abbildung der lastabhängigen Verluste und einem allgemeinen Wert für den Schleppverlust zur Abbildung der Schleppverluste bei geringer Last.
Durchtriebsachsen werden anhand einer kombinierten Effizienz für eine Achse einschließlich Durchtrieb (SRT, HRT) zuzüglich der zughörigen Einzelachse (SR, HR) berechnet.
Tabelle 1 Allgemeiner Wirkungsgrad und Schleppverlust Grundfunktion Allgemeiner Wirkungsgrad η Schleppdrehmoment (Radseite) T d0 = T0 + T1 × igear Einfach untersetzte Achse (SR) 0,98 T = 70 Nm0 T = 20 Nm1 Einfach untersetzte Durchtriebsachse (SRT) / Portalachse (SP) 0,96 T = 80 Nm0 T = 20 Nm1 Nabenuntersetzungsachse (HR) 0,97 T = 70 Nm0 T = 20 Nm1 Nabenuntersetzungsachse mit Durchtrieb (HRT) 0,95 T = 90 Nm0 T = 20 Nm1 Alle anderen Achstechnologien 0,90 T = 150 Nm0 T = 50 Nm1 Der allgemeine Schleppverlust (Radseite) T wird mit folgender Formel berechnet:d0 T d0 = T0 + T1 × igear wobei die Werte aus Tabelle 1 verwendet werden.
Der Standard-Drehmomentverlust T auf der Eingangsseite der Achse wird mit folgender Formel berechnet:loss,std Dabei gilt: T loss,std = Standard-Drehmomentverlust auf der Eingangsseite [Nm] T d0 = Allgemeiner Schleppverlust über den gesamten Drehzahlbereich [Nm] i gear = Achsübersetzung [-] η = allgemeiner Wirkungsgrad bei lastabhängigen Verlusten [-] T out = Ausgangsdrehmoment [Nm] Das entsprechende Drehmoment (auf Eingangsseite) der Achse ist wie folgt zu berechnen: Dabei gilt: T in = Eingangsdrehmoment [Nm]“;
Grundfunktion Allgemeiner Wirkungsgrad η Schleppdrehmoment (Radseite) T d0 = T0 + T1 × igear
Einfach untersetzte Achse (SR) 0,98 T = 70 Nm0 T = 20 Nm1
Einfach untersetzte Durchtriebsachse (SRT) / Portalachse (SP) 0,96 T = 80 Nm0 T = 20 Nm1
Nabenuntersetzungsachse (HR) 0,97 T = 70 Nm0 T = 20 Nm1
Nabenuntersetzungsachse mit Durchtrieb (HRT) 0,95 T = 90 Nm0 T = 20 Nm1
Alle anderen Achstechnologien 0,90 T = 150 Nm0 T = 50 Nm1
T loss,std = Standard-Drehmomentverlust auf der Eingangsseite [Nm]
T d0 = Allgemeiner Schleppverlust über den gesamten Drehzahlbereich [Nm]
i gear = Achsübersetzung [-]
η = allgemeiner Wirkungsgrad bei lastabhängigen Verlusten [-]
T out = Ausgangsdrehmoment [Nm]
T in = Eingangsdrehmoment [Nm]“;
(34)Anlage 4 Nummer 3.1 Buchstabe o erhält folgende Fassung: „(o) Art der Lager (Innendurchmesser, Außendurchmesser und Breite) an den entsprechenden Stellen (falls vorhanden) mit einer Toleranz von ±1 mm gegenüber der Zeichnungsreferenz“;
„(o) Art der Lager (Innendurchmesser, Außendurchmesser und Breite) an den entsprechenden Stellen (falls vorhanden) mit einer Toleranz von ±1 mm gegenüber der Zeichnungsreferenz“;
(35)in Anlage 4 Nummer 3.1 wird folgender Text angefügt: „(p) Art der Dichtung“;
„(p) Art der Dichtung“;
(36)Anlage 5 Nummer 1.4 erhält folgende Fassung: „Auf dem Zertifizierungszeichen muss außerdem in der Nähe des Rechtecks die ‚Grundzertifizierungsnummer‘ gemäß den Vorgaben für Abschnitt 4 der Typgenehmigungsnummer entsprechend Anhang IV der Verordnung (EU) 2020/683 vermerkt sein.
Davor stehen die zweistellige laufende Nummer, die die jeweils letzte technische Änderung dieser Verordnung bezeichnet, sowie der Buchstabe ‚L‘ zur Angabe, dass die Zertifizierung für eine Achse erteilt wurde.
Die laufende Nummer für die vorliegende Verordnung ist ‚02.‘ “;
(37)Anlage 5 Nummer 1.4.1 erhält folgende Fassung: „1.4.1.
Beispiel für ein Zertifizierungszeichen samt Abmessungen Das obige an einer Achse angebrachte Zertifizierungszeichen gibt an, dass der betreffende Typ gemäß dieser Verordnung in Polen zertifiziert wurde (e20).
Die ersten beiden Ziffern (02) geben die laufende Nummer an, die die jeweils letzte technische Änderung dieser Verordnung bezeichnet.
Der folgende Buchstabe gibt an, dass die Zertifizierung für eine Achse (L) erteilt wurde.
Die letzten fünf Ziffern (00005) wurden von der Typgenehmigungsbehörde vergeben und stellen die Grundzertifizierungsnummer für die Achse dar.“;
„1.4.1.
Beispiel für ein Zertifizierungszeichen samt Abmessungen Das obige an einer Achse angebrachte Zertifizierungszeichen gibt an, dass der betreffende Typ gemäß dieser Verordnung in Polen zertifiziert wurde (e20).
Die ersten beiden Ziffern (02) geben die laufende Nummer an, die die jeweils letzte technische Änderung dieser Verordnung bezeichnet.
Der folgende Buchstabe gibt an, dass die Zertifizierung für eine Achse (L) erteilt wurde.
Die letzten fünf Ziffern (00005) wurden von der Typgenehmigungsbehörde vergeben und stellen die Grundzertifizierungsnummer für die Achse dar.“;
(38)Anlage 5 Nummer 2.1 erhält folgende Fassung: „2.1.
Die Zertifizierungsnummer für Achsen setzt sich wie folgt zusammen: eX*YYYY/YYYY*ZZZZ/ZZZZ*L*00000*00 Abschnitt 1 Abschnitt 2 Abschnitt 3 Zusätzlicher Buchstabe zu Abschnitt 3 Abschnitt 4 Abschnitt 5 Angabe des Landes, das die Zertifizierung ausstellt Verordnung über CO 2-Zertifizierungen für schwere Nutzfahrzeuge ‚2017/2400‘ Letzte Änderung der Verordnung (ZZZZ/ZZZZ) L = Achse Grundzertifizierungsnummer 00000 Erweiterung 00“.
„2.1.
Die Zertifizierungsnummer für Achsen setzt sich wie folgt zusammen: eX*YYYY/YYYY*ZZZZ/ZZZZ*L*00000*00 Abschnitt 1 Abschnitt 2 Abschnitt 3 Zusätzlicher Buchstabe zu Abschnitt 3 Abschnitt 4 Abschnitt 5 Angabe des Landes, das die Zertifizierung ausstellt Verordnung über CO 2-Zertifizierungen für schwere Nutzfahrzeuge ‚2017/2400‘ Letzte Änderung der Verordnung (ZZZZ/ZZZZ) L = Achse Grundzertifizierungsnummer 00000 Erweiterung 00“.
Abschnitt 1 Abschnitt 2 Abschnitt 3 Zusätzlicher Buchstabe zu Abschnitt 3 Abschnitt 4 Abschnitt 5
Angabe des Landes, das die Zertifizierung ausstellt Verordnung über CO 2-Zertifizierungen für schwere Nutzfahrzeuge ‚2017/2400‘ Letzte Änderung der Verordnung (ZZZZ/ZZZZ) L = Achse Grundzertifizierungsnummer 00000 Erweiterung 00“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anhang VII REG_2022_1379 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anhang VII REG_2022_1379 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.