ErwGr. 8

REG_2022_141 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Natriumcarbonaten (E 500) und Kaliumcarbonaten (E 501) in nicht verarbeiteten Kopffüßern

Daher ist es angezeigt, die Verwendung von Natriumcarbonaten (E 500) und Kaliumcarbonaten (E 501) als Säureregulatoren in der Lebensmittelkategorie „09.1.2 ‚Weich- und Krebstiere, nicht verarbeitet‘“ in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 quantum satis für Kopffüßer zuzulassen. Da die Verwendung von Phosphaten auf gefrorene und tiefgefrorene Weich- und Krebstiere beschränkt ist, sollte die Verwendung von Natriumcarbonaten (E 500) und Kaliumcarbonaten (E 501) als Alternative zu Phosphaten in nicht verarbeiteten Kopffüßern auf nicht mit Phosphorsäure — Phosphaten — Di-, Tri- und Polyphosphaten (E 338-452) behandelte, gefrorene und tiefgefrorene Kopffüßer beschränkt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 8 REG_2022_141 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 8 REG_2022_141 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.