ErwGr. 18

REG_2022_1904 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Mit dem Beschluss (GASP) 2022/1909 wird der Schwellenwert für das bestehende Verbot der Bereitstellung von Krypto-Wallets, Krypto-Konten oder der Krypto-Verwahrung für russische Personen und in Russland niedergelassene Personen aufgehoben und damit die Erbringung solcher Dienstleistungen unabhängig vom Gesamtwert dieser Kryptowerte verboten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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