ErwGr. 12

REG_2022_2038 · zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 des Rates hinsichtlich der vorübergehenden Entlastung von den Vorschriften für die Nutzung von Zeitnischen an Flughäfen der Union aufgrund einer epidemiologischen Lage oder einer militärischen Aggression

Um den Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine zu begegnen und die Wiederherstellung der Konnektivität zwischen der Union und der Ukraine zu unterstützen, muss der Zeitraum verlängert werden, in dem die Luftfahrzeugbetreiber sich auf den in Artikel 10 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 genannten Grund berufen können, um die Nichtnutzung der Abfolge von Zeitnischen auf den Strecken zwischen der Union und der Ukraine zu rechtfertigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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