ErwGr. 1

REG_2022_2192 · mit besonderen Bestimmungen zum Umgang mit Beeinträchtigungen der Programmdurchführung bei im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ geförderten Kooperationsprogrammen des Zeitraums 2014-2020

In seinen Schlussfolgerungen vom 24. Februar 2022 verurteilte der Europäische Rat die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine sowie die Beteiligung von Belarus daran aufs Schärfste. Infolge der militärischen Aggression hat die Kommission die Finanzierungsvereinbarungen für Kooperationsprogramme zwischen der Union und Russland bzw. Belarus und gegebenenfalls dem Mitgliedstaat, in dem die Verwaltungsbehörde des betreffenden Programms ihren Sitz hat, ausgesetzt. Seit Beginn von Russlands militärischer Aggression gegen die Ukraine hat die Union eine Reihe neuer Sanktionen gegen Russland und Belarus verhängt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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