ErwGr. 1

REG_2022_2195 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Butylhydroxytoluol, Acid Yellow 3, Homosalat und HAA299 in kosmetischen Mitteln und zur Berichtigung der genannten Verordnung hinsichtlich der Verwendung von Resorcin in kosmetischen Mitteln

Der Stoff „2,6-Di-tert-butyl-4-methylphenol“ (CAS-Nr. 128-37-0), dem gemäß der Internationalen Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI) die Bezeichnung Butylhydroxytoluol zugewiesen wurde, ist derzeit nicht Gegenstand der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Butylhydroxytoluol ist ein synthetisches Antioxidationsmittel, das dazu beiträgt, die Eigenschaften und die Leistung von Produkten zu erhalten, wenn sie der Luft ausgesetzt sind, und in kosmetischen Mitteln weithin verwendet wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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