Art. 1

REG_2022_2237 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo

Die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 wird wie folgt geändert:
1.Artikel 1 a Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Bereitstellung von technischer Hilfe, Finanzmitteln oder Finanzhilfen oder Vermittlungsdiensten im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten für nichtstaatliche oder andere Personen, Organisationen oder Einrichtungen in der Demokratischen Republik Kongo oder zur Verwendung in der Demokratischen Republik Kongo mit Ausnahme der Bereitstellung dieser Hilfe für die Stabilisierungsmission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (im Folgenden ‚Monusco‘) oder die Regionale Task Force der Afrikanischen Union oder im Zusammenhang mit nichtletalem militärischem Gerät, das ausschließlich für humanitäre oder Schutzzwecke gemäß Artikel 1b Absatz 1 bestimmt ist, wird dem gemäß Nummer 8 der Resolution 1533 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingesetzten Sanktionsausschuss (im Folgenden ‚Sanktionsausschuss‘) im Voraus notifiziert. Diese Notifizierungen enthalten alle relevanten Informationen, gegebenenfalls auch über Endnutzer, geplante Liefertermine und Transportwege.“
2.Artikel 1b Absatz 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung: „b) technische Hilfe, Finanzmittel oder Finanzhilfen oder Vermittlungsdienste im Zusammenhang mit nichtletalem militärischem Gerät, das ausschließlich für humanitäre oder Schutzzwecke bestimmt ist;“.
3.In Artikel 2a Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt: „k) die Beteiligung an der Entwicklung, Herstellung oder Verwendung unkonventioneller Sprengvorrichtungen in der Demokratischen Republik Kongo oder an der Begehung, Planung, Bestellung, Unterstützung oder Begünstigung von oder anderweitigen Hilfeleistung bei Anschlägen mit unkonventionellen Sprengvorrichtungen in der Demokratischen Republik Kongo.“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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