ErwGr. 2

REG_2022_2294 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Statistiken über Gesundheitsversorgungseinrichtungen, Humanressourcen im Bereich der Gesundheitsversorgung und Nutzung der Gesundheitsversorgung

Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 initiierte die Kommission in den Jahren 2015 und 2018 Pilotstudien, die von den Mitgliedstaaten freiwillig abgeschlossen wurden. Die Kommission erörterte zudem mit den Mitgliedstaaten den Bedarf der Nutzer der Statistiken. Diese Pilotstudien und diese Gespräche ergaben, dass unionsweite Daten benötigt werden, um die Faktengrundlage für Informationen über die Gesundheitsversorgung im Interesse der Entscheidungsfindung in den Bereichen öffentliche Gesundheit und Sozialpolitik zu stärken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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