ErwGr. 3

REG_2022_2340 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Grüntee-Extrakte, die (-)-Epigallocatechin-3-gallat enthalten

Der Antrag Norwegens, Schwedens und Dänemarks erfüllte die in den Artikeln 3 und 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 307/2012 der Kommission (2) festgelegten Bedingungen und Anforderungen. Die verfügbaren Informationen, auf die sich der Antrag stützte, umfassten ein wissenschaftliches Gutachten des nationalen Lebensmittelinstituts der Technischen Universität Dänemarks (3) zu Grüntee-Extrakten und eine vom Norwegischen Institut für öffentliche Gesundheit durchgeführte Sicherheitsbewertung zum Gehalt an (-)-Epigallocatechin-3-gallat in Grüntee-Extrakten, die in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden (4).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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