Art. 21 – Aufhebungen

REG_2022_2379 · über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1165/2008, (EG) Nr. 543/2009 und (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/16/EG des Rates

(1)Die Verordnungen (EG) Nr. 1165/2008, (EG) Nr. 543/2009 und (EG) Nr. 1185/2009 sowie die Richtlinie 96/16/EG werden mit Wirkung vom 1. Januar 2025 aufgehoben; die in jenen Rechtsakten dargelegten Verpflichtungen bezüglich der Übermittlung von Daten und Metadaten einschließlich Qualitätsberichten im Hinblick auf Bezugszeiträume, die ganz oder teilweise vor diesem Datum liegen, bleiben hiervon unberührt.
(2)Bezugnahmen auf die aufgehobenen Rechtsakte gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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