ErwGr. 13

REG_2022_2379 · über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1165/2008, (EG) Nr. 543/2009 und (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/16/EG des Rates

In Anbetracht des europäischen Grünen Deals, der GAP und des Ziels, die Abhängigkeit von Pestiziden zu reduzieren, bedarf es hochwertiger jährlicher Statistiken über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und über damit zusammenhängende Umwelt-, Gesundheits- und Wirtschaftsangelegenheiten. Da es auf Unionsebene keine zu statistischen Zwecken verwendbaren elektronischen Aufzeichnungen über die berufliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln gibt, ist es sehr schwierig, die Abstände zwischen den Erhebungen von Daten zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft von fünf Jahren auf ein Jahr zu verkürzen. Damit die nationalen statistischen Ämter genügend Zeit dafür haben, die dauerhafte Erstellung jährlicher Statistiken über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln vorzubereiten, sollte in dieser Verordnung eine Übergangsregelung vorgesehen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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